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Aufnahme


TERMINE

LISTE DER GEEIGNETEN SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

  Liebe Erziehungberechtigte, liebe Schüler!

Wenn Sie ihre Tochter/ihren Sohn inder Liste der geeigneten Schüler/Schülerinnen finden, heißt das noch nicht, dass eine fixe Aufnahme vorliegt.

Sie müssen bitte unbedingt in der 1. oder 2. Woche nach den Semesterferien mit der Schulnachricht und einer Kopie der Schulnachricht, einem frankierten Kuvert und der E - card bei uns in der Direktion vorsprechen, um ihr Kind ANZUMELDEN.

Nach diesen beiden Wochen sucht Herr Direktor nach den gesetzlichen Vorgaben aus den Geeigneten jene aus, denen ein Platz in der Schule zugewiesen wird.

Sie erhalten von uns  einen Zusage-bzw. Absagebrief.

Bei Zusage kommen Sie bitte am letzten Schultag ab 10 Uhr mit ihrem Kind ( Jahreszeugnis und Kopie des Jahreszeugnisses) zu uns, um den Schulplatz entgültig zu fixieren.

Die Eignungsprüfungen für den Musikschwerpunkt finden im Jänner bei den MusikerzieherInnen des Musikschwerpunkts statt (siehe Termine)

Die Anmeldewoche (bei positiv bestandener Eignungsprüfung) wird im Terminkalender bekannt gegeben.

Wer im 2. Semester des Schuljahres in den Musikschwerpunkt wechseln möchte, sollte sich möglichst frühzeitig, jedenfalls noch vor Weihnachten melden.

 

ANFORDERUNGEN für die Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung findet in Form eines persönlichen Gesprächs und einer persönlichen Beratung  sowie einer praktischen Prüfung in der Dauer von insgesamt ca. 20-30 Minuten statt.

 

Mitnehmen:

  • Instrument(e)
  • Instrumental- und Gesangsnoten
  • Jahreszeugnis der 3. Klasse

 

Vorbereiten:

  • möglichst 1-2 kurze Stücke pro Instrument
  • 1-2 Lieder

 

Die Eignungsprüfung soll für den Schüler und für die Klasse sicherstellen, dass der richtige Schultyp gewählt wird. Die wichtigsten Voraussetzungen sind ein sehr gutes musikalisches Gehör sowie musikalisches Ausdrucksvermögen.

Instrumentale und vokale Vorkenntnisse sind sehr erwünscht, aber nicht in jedem Fall Bedingung, Gehör und Musikalität als Voraussetzung einer musikalischen Bildungsfähigkeit sind jedoch unabdingbar notwendig.

 

Die Voraussetzungen im Detail

  • Sehr gutes musikalisches Gehör (Grundvoraussetzung !)
    Nachsingen von Tonfolgen, ev. Blattsingen
    Nachklatschen von komplexen Rhythmen
    Erkennen und Unterscheiden von Dreiklängen (Dur/Moll, ...)
  • Gesangsfähige Stimme (notwendig, Mutation wird berücksichtigt)
    (1-2 Lieder vorbereiten, Noten mitbringen)
  • Instrumentale Vorbildung (erwünscht, aber nicht Bedingung)
    (1-2 Stücke pro Instrument vorbereiten, entsprechende Instrumente und Notenmaterial mitbringen, Musikalität zählt hier viel mehr als Virtuosität !)
  • grundlegende Kenntnisse über die Notation von Melodie und Rhyhtmus (erwünscht)
  • Kreativität (klangliches Umsetzen eines vorgegebenen Inhaltsablaufes auf einem beliebigen Instrument)
  • Allgemeinwissen über Kultur und Musik

Genauere persönliche Auskünfte sind jederzeit möglich (s.o.).

EINSTUFUNGSPRÜFUNGEN für Quereinsteiger

Schüler, die nach Beginn der 5. Klasse in den Musikschwerpunkt wechseln müssen in Musikerziehung, im Instrument, in Werkerziehung-Instrumentenbau sowie in anderen fehlenden oder nicht lehrplankompatiblen Gegenständen Einstufungsprüfungen ablegen.

Bis zur Ablegung dieser Einstufungsprüfungen werden diese Schüler als außerordentliche Schüler aufgenommen.

Diese Einstufungsprüfungen werden bei der Aufnahme vom Direktor festgelegt, im allgemeinen ist etwa mit einer Frist von maximal drei Monaten für die Ablegung dieser Prüfungen zu rechnen.