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Aufnahme in die 5. Klassen

TAG DER OFFENEN TÜR

Freitag, 26. November 2011, 9 bis 13 Uhr
Information und Beratung über unsere vier Schwerpunktzweige

 

 


 

IM JÄNNER

EIGNUNGSPRÜFUNGEN

für die 4 Schwerpunktklassen (Voraussetzung für eine Aufnahme)

 

für den Audiovision Schwerpunkt

Mag. Karl Kühberger
Informationen zur Aufnahme

Informationen per email, bzw. in der Sprechstunde oder auch telefonisch, Tel. 5123937

 

für den Bildnerischen Schwerpunkt

Mag. Kerstin Lasser
Informationen zur Aufnahme

Informationen per email, bzw. in der Sprechstunde oder auch telefonisch, Tel. 5123937

 

für den Musikschwerpunkt

Dr. Peter Hrncirik
Informationen zur Aufnahme

Terminvereinbarungen unter Tel. 5123937

 

für den Polyästhetik Schwerpunkt

Mag. Margit Schönbauer
Informationen zur Aufnahme

Informationen per email bzw. in der Sprechstunde
oder auch telefonisch, Tel. 512 39 37

 

Die Termine für die Eignungstests werden im Terminkalender bekanntgegeben.

Für alle Eignungsprüfungen ist das Jahreszeugnis der 3. Klasse mitzubringen. 

 


 

IM FEBRUAR

ANMELDEWOCHE

bei positiver Eignungsprüfung

Mitzubringen:

  • Semesterzeugnis der 4. Klasse, Jahreszeugnis der 3. Klasse sowie jeweils eine Kopie davon
  • Sozialversicherungsnummer
  • Erziehungsberechtigter


 
Folgende Entscheidungen bitte vorher überlegen:

  • Latein oder Französisch (2. Fremdsprache)
  • Musikschwerpunkt / Polyästhetik: Instrument
  • Religion oder Ethik

 


 

IM JUNI

Vorlage des Jahreszeugnis der 4. Klasse

 



Bestimmungen für Abgänger von Hauptschulen

  1. Aufnahmsprüfungen in Deutsch / Englisch / Mathematik sind dann abzulegen, wenn ein Schüler im Jahreszeugnis der 4. Klasse in der zweiten Leistungsgruppe schlechter als mit "Gut" beurteilt ist. Ist ein Schüler in einem dieser Fächer in der dritten Leistungsgruppe, hat er auf jeden Fall im betreffenden Fach eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
  2. Aufnahmsprüfungen in Nichtschularbeitsfächern sind dann abzulegen, wenn ein solches Fach im Jahreszeugnis der 4. Klasse mit "Genügend" beurteilt wurde.
  3. Prüfungstermine für Hauptschüler Eine gesonderte Verständigung über eine allenfalls abzulegende Prüfung erfolgt nicht. Maßgebend für die Einteilung zur Aufnahmsprüfung ist ausschließlich das rechtzeitig abgegebene Formular ORg SSR 572/89,

 

  • das bei der Anmeldung dem Aufnahmswerber ausgefolgt wird,
  • das vom Aufnahmswerber an den Klassenvorstand der 4. Klasse Hauptschule weiterzugeben ist,
  • das von Aufnahmswerber bis spätestens Freitag der vorletzten Schulwoche (25. Juni 2010) 12.00 Uhr im Sekretariat des Bundesoberstufenrealgymnasiums Wien 1., Hegelgasse 12 abzugeben ist.


Schriftliche Aufnahmsprüfungen:
Anmeldung erforderlich
Termine werden demnächst bekanntgegeben


Mündliche Aufnahmsprüfungen:
Nach abgelegter schriftlicher Prüfung sind die Termine der mündlichen Aufnahmsprüfungen in Deutsch / Englisch / Mathematik mit dem Fachprofessor zu vereinbaren. Aufnahmsprüfungen in den sogenannten "Nichtschularbeitsfächern" sind in der Direktion mit dem Fachprüfer zu vereinbaren.

 
Wichtiger Hinweis:
Die Klausel, dass die 4. Klasse Hauptschule mit "Ausgezeichnetem Erfolg" abgeschlossen wurde, ersetzt allfällige Aufnahmsprüfungen.


 
Hinweise für sämtliche Aufnahmebewerber

  1. Sämtliche Aufnahmswerber sind bis zur Vorlage des Jahreszeugnisses über die 8.Schulstufe (= 4 Klasse) nur mit Vorbehalt aufgenommen. Etwaige Zeugnisse über eine neunte Schulstufe (= HAK/HASCH, 1.HTL, Polytechnischer Lehrgang, ...) sind für die Einstufung in die 5. Klasse unseres Oberstufenrealgymnasiums nicht relevant!Ebenso werden Aufnahmswerber trotz Jahreszeugnisses über die 8.Schulstufe - aber mit noch nicht abgelegter Aufnahmsprüfung bzw. Eignungsprüfung - nur mit Vorbehalt aufgenommen.
  2. Das Jahreszeugnis über die 8.Schulstufe ist in allen Fällen (Erziehungsberechtigter und Schüler) am Freitag in der letzten Schulwoche von 9.00-12.00 in der Direktion vorzulegen.